Ausschreibungen für Dual-Use: Exportkontrolle, Geheimschutz und Nachweise im Bid verbinden
Wie österreichische und DACH-Anbieter Dual-Use-Ausschreibungen beherrschen: von Güterklassifizierung und BVergGVS über SAFE-Herkunftsregeln bis zu Nachweisen, Lieferkette und Revisionen.
Mehr Budget, fünf getrennte Prüfungen
Österreich gibt 2026 rund 4,761 Mrd. EUR für Landesverteidigung aus. Davon fließen etwa 1,7 Mrd. EUR in Investitionen, 25,9 % mehr als im Vorjahr. Fahrzeuge, Luftverteidigung, Drohnenabwehr, Digitalisierung und Infrastruktur stehen weit oben auf der Beschaffungsliste. Die Zahlen stammen aus den Beratungen des österreichischen Parlaments zum Doppelbudget 2025/26.
Das eröffnet Unternehmen aus Sensorik, Elektronik, Software, Maschinenbau, Werkstofftechnik und Luftfahrt einen bislang ungewohnten Markt. Der Einstieg scheitert selten an einer einzelnen technischen Frage. Schwierig wird es, weil fünf Prüfungen gleichzeitig laufen: Vergabe, Geheimschutz, Exportkontrolle, technische Qualifikation und Versorgungssicherheit. Sie greifen auf dieselben Daten zu, folgen aber verschiedenen Regeln und brauchen getrennte Freigaben.
Ein technisch passendes Produkt kann ausfuhrgenehmigungspflichtig sein. Ein leistungsfähiger Entwicklungspartner darf womöglich bestimmte Unterlagen nicht sehen. Eine günstige Komponente kann die Herkunftsquote eines EU-finanzierten Gesamtprodukts verschlechtern. Und ein im Prototyp überzeugendes System kann am Nachweis der Serienfähigkeit scheitern. An diesen Übergängen entscheidet sich das Angebot.
Ein grüner Technikstatus ersetzt weder eine Exportfreigabe noch eine Sicherheitsbescheinigung. Gute Bid-Steuerung verbindet die Prüfungen, ohne ihre Verantwortung zu vermischen.
Dual Use ist eine Gütereinstufung, kein Branchenetikett
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologie, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften zivil und militärisch verwendet werden können. Dazu zählen je nach Leistungsdaten etwa Inertialsensoren, Wärmebildtechnik, Kryptografie, Hochleistungsrechner, Verbundwerkstoffe, Werkzeugmaschinen oder Entwicklungssoftware. Die österreichische Exportkontrollbehörde erläutert den Begriff und die kontrollierten Vorgänge auf ihrer Übersichtsseite zu Dual-Use-Gütern.
Entscheidend ist nicht, wie sich ein Unternehmen selbst einordnet. Maßgeblich sind die technischen Parameter des Guts, Empfänger, Endverwendung, Bestimmungsland und der konkrete Vorgang. Die Verordnung (EU) 2021/821 setzt dafür den europäischen Rahmen. Anhang I enthält die kontrollierten Güter. Die Liste wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 aktualisiert. Anhang IV erfasst besonders sensible Positionen, deren Verbringung selbst innerhalb der EU genehmigungspflichtig sein kann.
Die Liste ist nur der erste Prüfpfad. Catch-all-Regeln können auch nicht gelistete Güter erfassen, etwa wegen einer kritischen Endverwendung. Hinzu kommen Sanktionen und Embargos. Die Prüfung endet daher nie bei der Frage „Welche Listennummer?“. Ebenso wichtig ist: Was wird übertragen, an wen, wohin und wofür?
Auch die elektronische Übertragung oder Bereitstellung von Software und Technologie außerhalb der EU kann eine Ausfuhr sein. Bei internationalen Entwicklungsteams beginnt die Prüfung deshalb mitunter beim Repository, beim Supportzugriff oder im technischen Workshop – lange vor der ersten Warenlieferung.
Österreich: spezialisierte Industrie trifft auf größere Programme
Die heimische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist breit aufgestellt, aber stark mittelständisch geprägt. Die Wirtschaftskammer nennt Fahrzeuge und Zubehör, Waffen und Munition, Luftfahrtkomponenten, persönliche Schutzausrüstung sowie Informations-, Kommunikations- und Cybertechnik als Schwerpunkte. Ein Großteil der Unternehmen produziert Dual-Use-Güter. Die ARGE Sicherheit & Wirtschaft vertritt diesen Sektor innerhalb der Wirtschaftskammer.
Für den Markt ist weniger die Zahl der Hauptaufträge entscheidend als deren industrielle Tiefe. Ein Plattformprogramm besteht aus Sensoren, Elektronik, Softwareständen, Fertigungsverfahren, Prüfmitteln, Ausbildung, Ersatzteilen und jahrzehntelangem Support. Jeder dieser Bausteine erzeugt eigene Anforderungen und kann zum Arbeitspaket eines spezialisierten Zulieferers werden.
Quellen: österreichisches Parlament zum Verteidigungsbudget 2025/26 und BMLV zur Pandur-Beschaffung.
Pandur: Ein Hauptauftrag wird zur Nachweiskette
Im Februar 2024 bestellte Österreich 225 zusätzliche Pandur Evolution in zwölf Varianten. Der Auftrag hat ein Volumen von 1,8 Mrd. EUR. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind mehr als 200 österreichische Unternehmen beteiligt; 70 % der Wertschöpfung bleiben im Land. Damit wird aus einem Fahrzeugauftrag ein Netz aus mehreren hundert technischen und vertraglichen Schnittstellen.
Die Varianten reichen vom Mannschaftstransporter bis zu Systemen für Flugabwehr und elektronische Kampfführung. Komponenten müssen deshalb nicht nur in ein Fahrzeug passen. Sie brauchen eine definierte Konfiguration, einen Qualifikationsnachweis, freigegebene Schnittstellen, eine dokumentierte Herkunft und einen Versorgungsweg über den Lebenszyklus. Ändert sich ein Modul, wandert die Änderung durch Systemarchitektur, Dokumentation, Exportprüfung, Ersatzteilplanung und Abnahme.
- Die Nachweiskette reicht von der Systemanforderung über jedes Subsystem bis zu Software, Prüfmitteln, Ersatzteilen und Supportdaten.
Drei Beschaffungslogiken statt eines Dual-Use-Verfahrens
Es gibt keine eigene Vergabeart namens „Dual-Use-Ausschreibung“. Welches Verfahren gilt, hängt von Auftraggeber, Gegenstand und Schutzbedarf ab. Für Anbieter ist diese Einordnung die erste Go/No-go-Frage, weil sie Zugang, Fristen, Nachweise und zulässige Partner bestimmt.
Behörden beschaffen etwa Cybertechnik, Fahrzeuge, Sensoren oder Infrastruktur nach dem allgemeinen Vergaberecht. Dass ein Produkt exportkontrolliert sein kann, ändert nicht automatisch das Vergaberegime.
In Österreich greift bei einschlägigen Aufträgen das BVergGVS 2012. Informations- und Versorgungssicherheit können zum Gegenstand der Eignungs- und Angebotsprüfung werden.
Primes vergeben Arbeitspakete nach eigener Lieferantenqualifikation; FFG- und EU-Programme bewerten Forschung, Konsortium und Wirkung. Exportkontrolle, Geheimschutz und spätere Produktqualifikation bleiben zusätzlich bestehen.
Deutschland folgt derselben Grundlogik mit anderen Behörden und nationalen Verfahren. Das BAAINBw vergibt Forschung und Entwicklung, Erst- und Folgebeschaffung sowie Instandhaltung. Je nach Auftragsgegenstand und Wert gelten UVgO, VgV oder VSVgV. Die Beschaffungsgrundlagen der Bundeswehr erklären den Einstieg in deutsche Verfahren.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und unterhält eigene Beschaffungs- und Exportkontrollregeln. Für DACH-Lieferketten genügt daher kein universelles Feld „Exportfreigabe“. Jede Rechtsordnung, jeder Grenzübertritt und jeder Zugang zu Technologie muss dem konkreten Vorgang zugeordnet werden.
Die fünf Prüfungen hinter einem Angebot
1. Vergabe und Bietereignung
Das österreichische BVergGVS 2012 erlaubt Auftraggebern, Informations- und Versorgungssicherheit bereits in den Ausschreibungsunterlagen zu konkretisieren. § 69 behandelt den Schutz von Verschlusssachen. § 70 betrifft unter anderem die Fähigkeit, Lieferketten und Versorgung auch in Krisenlagen abzusichern. Diese Pflichten stehen nicht neben der technischen Ausschreibung; sie werden selbst zu Anforderungen.
Bieter müssen daher früh klären, ob alle Konsortialpartner und Unterauftragnehmer die geforderten Nachweise erbringen können. Ein leistungsfähiger Spezialist nützt wenig, wenn ihm die nötige Sicherheitsbescheinigung fehlt oder wenn eine geforderte Lieferkettenauskunft nicht bis zu seinen Vorlieferanten reicht.
2. Exportkontrolle und Endverwendung
Eine Güterklassifizierung gehört an die technische Baseline, nicht in eine lose Compliance-Notiz. Sie braucht Herstellerunterlagen, Leistungsparameter, Softwarestand und eine begründete Zuordnung zur Güterliste. Ändert das Engineering Reichweite, Genauigkeit, Frequenz, Rechenleistung oder Kryptografie, kann die Einstufung kippen.
Parallel prüft die Exportkontrolle Empfänger, Endverwender, Endverwendung, Bestimmungsland, Sanktionen und Catch-all-Sachverhalte. Diese zweite Spur darf nicht aus der ersten abgeleitet werden: Auch ein nicht gelistetes Gut kann kontrolliert sein; ein gelistetes Gut kann je nach Genehmigung und Ziel zulässig ausgeführt werden.
3. Informationssicherheit und Need-to-know
Ein Dokument ist dafür ein zu grobes Steuerungsobjekt. Dieselbe Anlage kann öffentliche, kommerziell vertrauliche, exportkontrollierte und klassifizierte Inhalte enthalten. Das Team braucht deshalb eine Informationslandkarte: Wer hat die Information eingestuft? Wer darf sie sehen? In welchem System darf sie verarbeitet werden? Welche Ableitung darf ein Unterauftragnehmer erhalten?
Schutzbedarf und Exportkontrolle bleiben getrennt. Nicht klassifizierte technische Daten können exportkontrolliert sein. Klassifizierte Informationen wiederum müssen keiner Dual-Use-Listenposition entsprechen. Ein gemeinsames Label würde beide Fälle falsch behandeln.
4. Technik, Qualität und Nachweisführung
Eine Aussage wie „erfüllt“ trägt erst, wenn Akzeptanzkriterium, Nachweismethode und Konfigurationsstand feststehen. In Verteidigungsprogrammen kommen zu Produktspezifikationen häufig Qualitätssicherungsanforderungen der AQAP-Reihe, Konfigurationsmanagement, First Article Inspection, Prüfplanung und besondere Freigaberechte des Auftraggebers hinzu.
Der Flow-down endet nicht beim direkten Lieferanten. Kritische Merkmale, Prüfungen, Änderungsanzeigen, Dokumentationspflichten und Zugriffsrechte müssen bis zu den betroffenen Unterauftragnehmern reichen. Sonst bestätigt der Prime eine Forderung, die seine Lieferkette weder kennt noch vertraglich schuldet.
5. Versorgungssicherheit und Lebenszyklus
Bei Systemen mit zwanzig oder dreißig Jahren Nutzungsdauer werden Single Sources, Herstellungsland, Reparaturrechte, Quellcodezugang, Werkzeugverfügbarkeit, Exportgenehmigungen und Obsoleszenz zu technischen Bewertungskriterien. Ein niedriger Stückpreis hilft wenig, wenn ein kritisches Modul nur außerhalb Europas repariert werden darf oder jedes Update einen neuen Technologietransfer auslöst.
Das Angebot muss deshalb die Annahmen nennen, unter denen Lieferung und Unterstützung möglich bleiben. „Commercially available“ ist keine Lebenszyklusstrategie. Gefragt sind Second Sources, letzte Beschaffungsmöglichkeiten, Redesign-Pfade und klare Rechte an den Daten, die Wartung oder Anbieterwechsel überhaupt erlauben.
- Zu jeder Anforderung gehören Quelle, Konfiguration, Antwort, Nachweis, Verantwortlicher und die nötigen Fachfreigaben.
- Zu jedem kontrollierten Gut gehören technische Einstufung, Empfänger, Endverwendung, Ziel und Genehmigungsweg.
- Zu jeder geschützten Information gehören Einstufung, zulässiger Personenkreis, System und Weitergaberegel.
Europa finanziert Zusammenarbeit – und prüft ihre Architektur
Die 27 EU-Mitgliedstaaten gaben 2024 insgesamt 343 Mrd. EUR für Verteidigung aus, 19 % mehr als 2023. Davon entfielen 106 Mrd. EUR auf Investitionen, 88 Mrd. EUR auf die Beschaffung von Ausrüstung und 13 Mrd. EUR auf Forschung und Entwicklung. Diese Werte stammen aus dem Defence Data Report 2024/2025 der Europäischen Verteidigungsagentur.
Verteidigungsausgaben der 27 EU-Mitgliedstaaten 2024. Investitionen enthalten auch Forschung und Entwicklung und dürfen daher nicht zu den Gesamtausgaben addiert werden. Quelle: Europäische Verteidigungsagentur.
SAFE: Herkunft wird zur prüfbaren Produkteigenschaft
Das EU-Instrument SAFE stellt bis zu 150 Mrd. EUR an langfristigen Darlehen für Verteidigungsinvestitionen bereit. Im Grundsatz sollen mindestens zwei teilnehmende Länder gemeinsam beschaffen. Die priorisierten Felder reichen von Cyber und militärischer Mobilität bis zu Luftverteidigung, Drohnen, C4ISTAR, Weltraum, KI und elektronischer Kampfführung.
Besonders folgenreich ist die Herkunftsregel: Komponenten aus Staaten außerhalb der EU, des EWR/EFTA-Raums und der Ukraine dürfen grundsätzlich höchstens 35 % der geschätzten Komponentenkosten des Endprodukts ausmachen. Der Rat der EU fasst die SAFE-Regeln und die beiden Fähigkeitskategorien zusammen.
Herkunft wird damit zu einer Eigenschaft der konfigurierten Stückliste. Tauscht das Engineering ein Modul, ändern sich womöglich technische Compliance, Exportlage und Finanzierungsfähigkeit zugleich. Eine einmalige Lieferantenerklärung reicht nicht; die Berechnung muss jede relevante Revision überstehen.
EDF: Das Konsortium gehört zur technischen Lösung
Der European Defence Fund stellt im Arbeitsprogramm 2026 rund 1 Mrd. EUR für 31 Themen bereit. Die Themen reichen von Sensorik, Cyber und Weltraum bis zu Luftkampf, Landfahrzeugen und disruptiven Technologien. Das aktuelle EDF-Arbeitsprogramm 2026 enthält Programm, Themenbeschreibungen und Änderungen.
Bei kollaborativen Entwicklungsprojekten sind Partnerländer, Kontrolle der Unternehmen, Workshare, gemeinsame Fähigkeitsanforderungen und spätere Beschaffungsabsichten Teil der Förderfähigkeit. Ein Konsortium ist daher kein Organigramm, das kurz vor Abgabe ergänzt wird. Es bestimmt, wer welche Anforderung erfüllen, welche Technologie sehen und welchen Nachweis liefern kann.
Österreichischer Einstieg über Forschung
Für Unternehmen ohne Referenz in einem großen Verteidigungsprogramm kann Forschung ein sinnvoller Einstieg sein. KIRAS finanziert zivile Sicherheitsforschung; FORTE richtet sich an Verteidigungsforschung und bindet das BMLV als Bedarfsträger ein. Die FORTE-Ausschreibung 2025 umfasste kooperative F&E-Projekte und F&E-Dienstleistungen mit bis zu 2 Mio. EUR Förderung. Die Einreichfrist endete am 6. März 2026. Details und Leitfäden stellt die FFG bereit.
Ein Forschungsprojekt kann Reifegrad, Konsortium und technische Nachweise vorbereiten. Es ersetzt weder die spätere Lieferantenqualifikation noch Exportfreigabe, Sicherheitsbescheinigung oder Produktabnahme. Wer diese Übergänge schon im Antrag plant, verwandelt Forschung eher in ein beschaffbares Arbeitspaket.
ADS 15: Warum Reifegrad keine Farbe ist
Das Schweizer Drohnenprojekt ADS 15 zeigt, was geschieht, wenn Entwicklungsstand, Fähigkeitsanforderungen und Abnahme auseinanderlaufen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle berichtete 2025, der Projektabschluss sei auf Ende 2026 verschoben worden. Auch dann werde das System voraussichtlich wesentliche militärische Anforderungen nicht erfüllen; die vollständige Erfüllung sei nach damaliger Planung frühestens 2029 zu erwarten. Der Prüfbericht zur Einsatztauglichkeit der Aufklärungsdrohne nennt außerdem höhere Betriebs- und Unterhaltskosten durch zusätzliche Unterstützungsfluggeräte.
Entwicklungsprogramme tragen Risiken; das ist kein Fehler. Zum Problem werden sie, wenn ein Status nicht erkennen lässt, ob eine Fähigkeit geplant, demonstriert, qualifiziert oder im Zielsystem abgenommen ist. Ein Bid muss diese Stufen benennen und Termin, Kosten sowie Abhängigkeiten des nächsten Nachweises offenlegen.
Arbeitsablauf für Dual-Use-Ausschreibungen
Der folgende Ablauf ist für österreichische Bieter gedacht und lässt sich auf DACH- und EU-Verfahren übertragen. Er strukturiert technische und regulatorische Entscheidungen; Rechtsberatung und behördliche Genehmigungen ersetzt er nicht.
Auftraggeber, Rechtsregime, Länder, Verfahrensart, Klassifizierungsstufen, Datenräume und zulässige Bieterstruktur werden vor der Detailanalyse geklärt.
Anforderungen, Anlagen, Fragen, Antworten und Revisionen erhalten eindeutige Referenzen. Keine Antwort lebt nur in E-Mail oder Tabellenkopie.
Mehrteilige Klauseln werden zu prüfbaren Einzelanforderungen. Tags ordnen sie Technik, Export, Sicherheit, Qualität, Vertrag und Versorgung zu.
Fachleute klassifizieren Komponenten, Software und Technologie. Empfänger, Endverwendung, Länder, Sanktionen und Catch-all-Sachverhalte werden separat geprüft.
Jede Zusage erhält Akzeptanzkriterium, Nachweistyp, Konfigurationsstand, Termin und technischen Owner. Export, Sicherheit und Vertrag werden eigenständig freigegeben.
Kritische Unterauftragnehmer bestätigen Flow-down, Qualität, Datenzugriff, Herkunft, Genehmigungsannahmen und Lebenszyklusfähigkeit in derselben Baseline.
Vor Abgabe prüft ein unabhängiges Team Muss-Lücken, widersprüchliche Zusagen, offene Annahmen und alle Änderungen seit der letzten Freigabe.
Eine kleine Änderung kann fünf Prüfungen neu öffnen
Ein höherer Leistungswert kann die Güterklassifizierung verändern. Ein anderer Lieferort kann eine neue Export- oder Transitprüfung auslösen. Ein zusätzlicher Unterauftragnehmer braucht womöglich eine Sicherheitsfreigabe. Ein Ersatzmodul ändert Herkunftsquote, Qualifikation und Obsoleszenzrisiko. Deshalb braucht jede Revision eine Auswirkungsanalyse über Technik, Export, Geheimschutz, Vertrag und Lieferkette.
Wo Automatisierung hilft – und wo sie endet
Wiederholbare Strukturarbeit lässt sich gut automatisieren: Anforderungen extrahieren, Referenzen sichern, ähnliche Klauseln gruppieren, Revisionen vergleichen und Nachweise verknüpfen. tendric bündelt dafür Anforderungen, Antworten, Verantwortliche, Nachweise und Änderungen in einer gemeinsamen Arbeitsbasis.
Ein Modell kann auf eine mögliche Dual-Use-Position hinweisen. Die verbindliche Einstufung bleibt Aufgabe der zuständigen Exportkontrolle. Software kann ein fehlendes Endverbleibsdokument erkennen, aber keine Genehmigung erteilen. Und eine markierte Geheimschutzanforderung darf weiterhin nur in einem dafür freigegebenen System verarbeitet werden.
In tendric lassen sich technische Bewertungen und Fachfreigaben deshalb getrennt führen. Exportkontrolle, Sicherheitsverantwortung, Engineering, Qualität und Recht behalten jeweils Entscheidung, Begründung und Zeitstempel. Automatisierung verkürzt die Suche; sie übernimmt nicht die Verantwortung.
Der größte Zeitgewinn entsteht, wenn eine neue oder geänderte Anforderung sofort mit Quelle, Kontext und betroffener Konfiguration bei der richtigen Fachperson landet.
Go/No-go: sieben Fragen vor dem Bid
- Haben wir Zugang zu allen nötigen Informationen und die dafür erforderlichen Sicherheitsfreigaben?
- Sind Produkt, Software, Technologie, Empfänger und Endverwendung vorläufig klassifiziert, und ist ein realistischer Genehmigungsweg erkennbar?
- Können wir jede Muss-Anforderung nachweisen oder mit einem finanzierten und terminierten Qualifikationsplan schließen?
- Erfüllen kritische Unterauftragnehmer den technischen, qualitativen und regulatorischen Flow-down?
- Bleibt die Lösung über den geforderten Lebenszyklus versorgbar, reparierbar und konfigurationskontrolliert?
- Bleibt das Angebot bei Änderungen von Herkunft, Partnern oder Architektur finanzierungs- und exportfähig?
- Sind offene Annahmen in Preis, Terminplan, Nachweisplan und Vertrag sichtbar berücksichtigt?
Ein Go verlangt keine makellose Ausgangslage. Klar benannte Abweichungen, freigegebene Annahmen und ein realistischer Nachweisplan können ausreichen. Ein grüner Status ohne Entscheidungsgrundlage tut es nicht.
Fazit: Gewonnen wird an den Schnittstellen
Österreichische Zulieferer müssen keine vollständigen Waffensysteme bauen, um an Sicherheits- und Verteidigungsprogrammen mitzuwirken. Ihre Chance liegt in Sensorik, Elektronik, Software, Fertigungstechnik und Werkstoffen. Aus einer guten zivilen Technologie wird aber erst dann ein geeignetes Arbeitspaket, wenn sie vergabefähig, sicher bearbeitbar, exportierbar, nachweisbar und über Jahre versorgbar ist.
Die dafür nötigen Entscheidungen gehören in eine gemeinsame Anforderungsbasis, aber nicht in einen gemeinsamen Status. Jede Anforderung braucht ihren Nachweis, jede Konfiguration ihre Einstufung und jede Fachfreigabe einen verantwortlichen Menschen. Wer diese Kette schon im Bid schließt, macht Zusagen mit bekanntem Risiko – und kann sie später verlässlich einlösen.
- Dual Use ist eine technische und endverwendungsbezogene Gütereinstufung, keine Vergabeart.
- Vergabe, Geheimschutz, Exportkontrolle, Technik und Versorgung bleiben eigenständige Freigaben.
- Herkunft und Datenzugriff sind in europäischen Programmen Teil der Lösungsarchitektur.
- Nachweise brauchen eindeutige Anforderungen und Konfigurationsstände.
- Jede relevante Revision muss durch Technik, Export, Sicherheit, Vertrag und Lieferkette laufen.
- Automatisierung strukturiert die Arbeit; autorisierte Fachleute treffen die Entscheidung.
Das tendric-Team entwickelt KI-gestützte Werkzeuge für die Ausschreibungsbearbeitung in der Industrie. Wir schreiben über Best Practices, Branchentrends und die Zukunft des Angebotsmanagements.